Bitte melden Sie einen erforderlichen Hausbesuch möglichst frühzeitig an.
Wenn Sie sich bedrohlich krank fühlen lassen Sie sich mit einem der Ärzte verbinden.
Bei akut lebensbedrohlichen Zuständen fordern Sie bitte direkt den Notarzt an :
( Tel.: 1 1 2 ).
Bei der Hausbesuchstätigkeit vertreten bzw. unterstützen sich die in der Praxis tätigen Ärzte gegenseitig.
Hausbesuche werden nur bei medizinischen Notwendigkeit von den Krankenkassen bezahlt, Gefälligkeitshausbesuche müssen privat bezahlt werden.
Transportfähige Kranke sollten zur Behandlung in die Praxis kommen. Dem Arzt stehen hier erheblich bessere Möglichkeiten zur Verfügung: