Schneller als man sich vorstellen mag kann jede(r) von uns in eine Situation kommen, durch die sie/er vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die eigenen Angelegenheiten selber zu regeln.
Gut wenn man vorgesorgt hat! Verfügungen, die für einen solchen Eventualfall vorsorgen können Sie über einen Notar oder Anwalt treffen und dort auch sehr individuell
gestalten.
Alternativ sind Vordrucke bei der Ärztekammer oder beim Justizministerium erhältlich: